Terms and conditions for business customers

This page with legal information in only available in its legally binding German version.

Stand: 2025-04-07

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Unter Fjell AI bietet der Anbieter Dienstleitungen im Bereich der künstlichen Intelligenz an. Die dem Fjell AI-Chatbot zugrunde liegende KI-Technologie ermöglicht es, basierend auf Texten und anderen Inhalten, Fragen zu beantworten.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“ oder „AGB“ genannt) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung gelten zwischen

Frank Sauerburger IT
Lameystr. 1
79108 Freiburg

Telefon: +49 7768 3192560
E-Mail: frank@sauerburger.com
Web: https://sauerburger.com
(nachfolgend „Anbieter“ genannt)

und Geschäftskunden (nachfolgend „Kunden“ genannt) beim Einsatz des Fjell AI-Chatbots über die Websites der Kunden (nachfolgend „Fjell AI“ oder „Chatbot“ genannt).

1.2 Diese Bedingungen regeln die Nutzung von Fjell AI. Durch die Verwendung von Fjell AI erklärt sich der Kunden mit diesen Bedingungen einverstanden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Die Bedingungen gelten auch für alle Updates und Programmergänzungen von Fjell AI, die vom Anbieter den Kunden bereitgestellt werden, soweit diese nicht Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung sind. In diesem Fall ist die gesonderte Vereinbarung des jeweiligen Updates bzw. der Programmergänzung maßgeblich.

1.4 Diese Bedingungen richten sich ausschließlich an gewerblich handelnde Kunden (Unternehmer/Gewerbetreibende/Vereine) i. S. d. § 14 BGB sowie Institutionen des öffentlichen Rechts. Der Anbieter kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass die Kunden ihre Unternehmereigenschaft ausreichend nachweisen, z.B. durch Angabe Ihrer UST-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind von den Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

2. Vertragsgegenstand und Rechteeinräumung

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Überlassung des vom Anbieter entwickelten Fjell AI-Chatbots, einschließlich Dokumentation, (nachstehend auch „Fjell AI“ bezeichnet) an Kunden für die Laufzeit des Vertrages und des gebuchten Zeitraums sowie gemäß der nachstehend eingeräumten Nutzungserlaubnis (Lizenzvereinbarung).

2.2. Der Anbieter gewährt dem Kunden das nicht exklusive, nicht übertragbare, zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränkte Recht, Fjell AI über die eigenen Websites zu nutzen/einzubinden. Der Kunde darf die Fjell AI seinen Kunden (nachstehend Endkunden genannt) kostenfrei oder gegen Gebühr zur Verfügung stellen. Es ist zeitlich auf den gebuchten Buchungszeitraum beschränkt. Dem Kunden ist zu einer Überlassung des Fjell AI- Chatbots oder Teilen davon an Dritte nicht gestattet

2.3 Der Kunde darf die Fjell AI an Dritte weder veräußern, noch verschenken oder verleihen, noch weitervermieten und verleasen.

3. Vergütung

3.1 Der Kunden zahlt für die Überlassung von Fjell AI eine monatliche Vergütung (Lizenzgebühr) gemäß dem gebuchten Abonnement. Wird Fjell AI nicht für einen vollen Kalendermonat überlassen, berechnet sich die monatliche Pauschale zeitanteilig.

3.2 Der Anbieter kann die monatlichen Pauschale nach billigem Ermessen durch Mitteilung an den Kunden spätestens sechs Wochen vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit mit Wirkung für die kommenden Vertragslaufzeiten anpassen.

3.3 Alle Entgelte verstehen sind von der Umsatzsteuer befrei

3.4 Die monatliche Vergütung ist monatlich im Voraus fällig und auf das Bankkonto des Anbieters zu entrichten.

4. Zahlungsverzug

/

4.1 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der monatlichen Lizenzgebühr in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Anbieter vorbehalten.

4.2 Bei Zahlungsverzug seitens der Kunden ist der Anbieter zudem berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen. Die Einstellung der Leistungserbringung durch den Anbieter befreit die Kunden jedoch nicht von der Zahlungsverpflichtung.

4.3 Der Anbieter behält sich vor, weitere Leistungen nur dann zu erbringen, wenn alle offenen Forderungen nebst allen sonstigen Kosten vom Kunden beglichen worden sind.

5. Beschaffenheit des Fjell AI-Chatbots

5.1 Die Funktionalität und die technischen Einsatzbedingungen von Fjell AI richten sich nach der Beschreibung in der Dokumentation, die vom Anbieter dem Kunden überlassen wird, sowie ergänzend nach den folgenden Bestimmungen. Die Funktionalität von Fjell AI setzt voraus, dass sie in einer geeigneten technischen Umgebung abläuft.

5.2 Außerhalb der Benutzerdokumentation sind technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln keine Beschaffenheitsangaben.

5.3 Soweit die Beschaffenheitsvereinbarung nach Abs. 1 eine Funktionalität nicht nennt und auch nicht einschränkt oder ausschließt, eignet sich Fjell AI für die gewöhnliche Verwendung, die bei Programmen der gleichen Art üblich ist und die der Kunden nach der Art von Fjell AI erwarten kann.

5.4 Zur Nutzung von Fjell AI ist eine Anbindung von Fjell AI an das Internet erforderlich, wie in der Dokumentation beschrieben. Fjell AI wird zur Überprüfung der Berechtigung der Nutzung Daten an den Anbieter übertragen. Fehlt eine Berechtigung zur Nutzung, gibt Fjell AI einen entsprechenden Hinweis. Eine Nutzung von Fjell AI ist in diesem Fall nicht möglich.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter zur rechtmäßigen Nutzung von Fjell AI und dazu, den Chatbot nur zu Zwecken zu nutzen, die nicht gegen diese Bedingungen oder gegen geltendes deutsches Recht verstoßen.

6.2. Der Kunde darf bei Nutzung des Fjell AI-Chatbots insbesondere nicht

6.3. Der Anbieter darf den Vertrag zur Nutzung von Fjell AI jederzeit sofort kündigen und die Nutzung von Fjell AI durch den Kunden untersagen, wenn der Kunde gegen die vereinbarten Bedingungen oder geltende gesetzliche Bestimmungen verstößt.

7. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

7.1 Der Fjell AI-Chatbot ist durch Urheberrechtsgesetze als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum, wie zum Beispiel das Markenrecht sowie durch internationale Rechtsverträge geschützt. Der Kunde wird diese Rechte beachten und insbesondere alphanumerische Kennungen, Marken und Urheberrechtsvermerke nicht entfernen.

7.2 Dem Kunde ist es nicht gestattet, Fjell AI-Chatbot zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, den Quellcode zu entschlüsseln, zu verändern oder abgeleitete Werke der Software oder deren Inhalte zu erstellen oder in anderer Software wiederzuverwenden. Dem Kunden ist es ferner nicht gestattet, Fjell AI-Chatbot an Dritte zu vertrieben, zu vermieten oder in sonstiger Weise zu überlassen.

8. Vertragslaufzeit und Kündigung

8.1. Der Vertrag wird entsprechend der von den Kunden gebuchten Kontingente für einen bestimmten Zeitraum (Abrechnungszeitraum) geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und Registrierung durch den Kunden und endet mit Ablauf der gebuchten Laufzeit.

8.2. Verträge können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums gekündigt werden und verlängern sich jeweils um einen weiteren Abrechnungszeitraum, sofern die Kündigung nicht rechtzeitig beim Anbieter eingegangen ist. (Beispiel: beträgt der Abrechnungszeitraum 12 Monate, so verlängert sich der Vertrag jährlich um weitere 12 Monate).

8.3. Davon unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde den Änderungen dieser Bedingungen nicht zustimmt, und/oder

8.4. Die ordentliche und außerordentliche Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

8.5 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter nicht länger zur Erbringung der vertraglichen Leistungen verpflichtet.

9. Sach- und Rechtsmängelhaftung

9.1 Der Anbieter wird Fjell AI in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet nicht die Anpassung von Fjell AI an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen, wie Veränderungen der IT-Umgebung, insbesondere Änderung der Hardware oder des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.

9.2 Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

9.3 Der Kunden wird den Anbieter bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

9.4 Dem Kunden wir Fjell AI einschließlich der Dokumentation unverzüglich nach Überlassung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit sowie Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden, müssen dem Anbieter unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Die Mangelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel zu enthalten.

9.5 Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar waren, müssen wiederum unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Auch diese Mängelrüge muss eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel enthalten.

10. Allgemeine Haftung

10.1 Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunden regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.2 Der Anbieter schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob den Anbieter ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass die Fjell AI technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann.

10.3 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss; maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf die Gesamtsumme der Vergütung für die vereinbarte Vertragslaufzeit.

10.4 Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunden unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

11. Datenschutz und Geheimhaltung

11.1. Der Kunde wird bei der Nutzung von Fjell AI die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Der Anbieter ist insoweit nicht Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO.

11.2. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass separat in einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die im Rahmen der Auftragsverarbeitung bestehenden Pflichten und Rechte des Kunden festgelegt werden.

11.3. Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Anbieters als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich der Anbieter vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.

11.4. Der Anbieter verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmern eine mit dem Vorstehenden inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt für diesen Fall, dass die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.

12.2 Die Parteien werden im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Durchführung eines Gerichtsverfahrens (Klage) eine Schlichtung gemäß der Schlichtungsordnung der Hamburger Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung durchführen. Das Schlichtungsverfahren soll dazu dienen, den Streit ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig beizulegen. Kommt eine Einigung vor der Schlichtungsstelle nicht zustande, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.

12.3 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Parteien im Übrigen finden für diesen Vertrag keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

12.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, Freiburg im Breisgau. Der Anbieter ist aber auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

12.6 Falls die Vertragsparteien den Vertrag in einer deutschen und einer englischsprachigen Fassung geschlossen haben, ist für die rechtlichen Wirkungen zwischen den Parteien allein die deutsche Fassung maßgeblich.

12.7 Fjell AI wird vom Anbieter in Deutschland und in der Europäischen Union betrieben und zur Nutzung angeboten. Fjell AI berücksichtigt die Anforderungen des jeweiligen Landes, in dem der Anbieter seinen Sitz hat. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung dafür, dass Fjell AI oder die darüber zur Verfügung gestellten Informationen auch an Orten außerhalb des betreffenden Landes und des Nutzungsbereichs genutzt werden dürfen. Wenn Kunden von Orten außerhalb des vom Anbieter vorgesehen Nutzungsraumes zugreifen, sind sie ausschließlich selbst für die Einhaltung der nach dem jeweiligen Landesrecht einschlägigen Vorschriften verantwortlich. Der Anbieter ist in solchen Fällen berechtigt die Nutzung durch die Kunden zu untersagen